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28.10.2021 20:57:52
Информационный телеграм канал
Сделали канал в телеграм, где будет только важная техническая информация о проекте Encounter.
Вступайте сами и сообщите игрокам и авторам вашего домена.
https://t.me/eninformation


16.11.2020 09:17:55
Официальные зеркала проекта ENCOUNTER
http://domen.encounter.cx/
http://domen.encounter.ru/


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Das Reglement der Beziehungen


1. Termini, die im vorliegenden Vertrag benutzt werden:

1.1 Inhaber/Besitzer – Privatunternehmer Masljukow Ivan Walentinowitsch, Registrierungsurkunde N 1907789646, ausgehädigt von Minsker Stadtverwaltung 05.01.2007; Besitzer des Markenzeichens „Encounter“, registriert bei The World Intellectual Property Organization (WIPO) in zwei Kategorien: 09 Logiciels de jeux (Spielsoftware); 41 Jeux d'argent, exploitation de clubs de jeux d'ordinateurs, services de jeu proposés en ligne (à partir d'un réseau informatique) (Spieldienste per Infomationsnetz) ; Besitzer des Spielprogrammkomplexes «Encounter».

1.2 Veranstalter – Privatperson oder Organisation, die den Domainnamen der dritten Stufe in der Zone «en.cx» registriert hat und über das Besitzrecht des Domains verfügt.

1.3 Administrator – Person, die vom Veranstalter bevollmächtigt ist und die strenge, vom Veranstalter bestimmte Zugangsrechte besitzt.

1.4 Teilnehmer – jeder angemeldete Teilnehmer des Encounterspiels (der einen Teilnahmeantrag von dem Domain/der Seite eines jeden Veranstalters aus eingereicht hat).

1.5 Mannschaftskapitän – Teilnehmer, der eine neue Mannschaft gegründet hat oder zum Kapitän einer bereits bestehenden Mannschaft geworden ist. Der Mannschaftskapitän bestätigt die Teilnahme seiner Mannschaft an den bevorstehenden Spielen und vertritt die Interessen der Mannschaftsmitglieder vor dem Veranstalter.

2. Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen dem Inhaber und dem Veranstalter

2.1 Der Inhaber stellt dem Veranstalter das Recht und die Möglichkeit zur Verfügung, das Encounterspiel in der Stadt/Region des Veranstalters durchzuführen.

2.2 Der Inhaber seinerseits macht sowie das Programmkomplex, Hosting, technische Unterstützung zugänglich, als auch leistet er Hilfe bei Spielorganisation und Durchführung der Werbeaktionen.

2.3 Der Inhaber installiert auf seinem Server das Programmkomplex für den Veranstalter und schafft für den Veranstalter ein Domain des «Name en.cx »-Typs.

2.4 Die Zusammenarbeit zwischen dem Inhaber und dem Veranstalter beginnt mit der Registrierung und Bezahlung des Domains.

3. Registrierung des Domainnamens der dritten Stufe in der Zone en.cx

3.1 Das Registrierungsprozess wird in drei Schritten vollzogen:

3.1.1 – Daten über das gewünschte Domain werden angemeldet, die Zugänglichkeit dieses Domains für Registrierung wird geprüft;

3.1.2 – Nach dem Ausfüllen des Registrierungsformulars für den Domainnamen ist notwendig, die Domainregistrierung zu bezahlen und Installation des Programmkomplexes zu vollziehen. Der Installationspreis beträgt 49 USD (kann vom Inhaber auf einseitiger Grundlage gemäß den vorliegeneden Vorschriften geändert werden), für Zahlungen werden leketronische Titelzeichen Web-Money (WMZ) und E-Gold (USD E-gold) akzeptiert. Der Domainregistrierungspreis schließt in sich kostenlose Durchführung eines x-beliebigen Spiels ein.

3.1.3 – Daten über den Veranstalter werden angegeben. Danach wird Domain geschaffen und wird automatisch zugänglich, auf solche Weise, hat der Veranstalter die Möglichkeit, sofort die Verwaltung seines Domains und Durchführung der Spiele zu übernehmen.

3.2 Die Installtirung des Interface des Programmkomplexes ist momentan in russischer, englischer oder litauischer Sprache möglich.

3.3 Das Programmkomplex kann in jeder anderen Sprache installiert werden, dass wird von den Seiten zusätzlich vereinbart.

4. Rechte und Pflichten der Seiten

4.1 Der Inhaber ist verpflichtet, technische Unterstützung des Programmkomplexes zu gewährleisten. Veränderungen und Ergänzungen der Software können nur vom Inhaber vollzogen werden (ausschließlich des Seitendesigns, wo der Veranstalter Inhalte der html-tags ohne Bewilligung des Inhabers).

4.2 Der Spielinhaber ist verpflichtet, sich nicht in die Innenpolitik der Veranstalter außer äußersten Fällen einzu mischen. Dabei ist die Notwendigkeit der Entscheidung vom Spielinhaber selbst bestimmt, seine Entscheidung ist endgültig und nicht abstrittbar.

4.3 Der Spielinhaber ist zur Nichtverbreitung der Privatinformation über Spielteilnehmer den Dritten Personen, sowie zur Geheimhaltung den des Briefwechsels der Teilnehmer verpflichtet (der Spielveranstalter verfügt über das Recht und die Möglichkeit nicht, den innneren Briefwechsel der Projektteilnehmer zu lesen). Der Spielinhaber stellt aber die Information über angemeldete Spielteilnehmer dem Veranstalter zur Verfügung, auf dessen Domain die Registrierung vollzogen wurde.

4.4 Der Inhaber gibt dem Veranstalter das Recht auf Ausfertigung, Verbreitung und Verkauf der Andenkproduktion (T-Shirts, Tassen, Aufkleber, Anstecknadeln) mit dem Spiellogo. Die den Spielteilnehmern ausgehändigte Orden „Beitrag zur Entwicklung“, „Für Tapferkeit und Kühnheit“, „Für Glauben an Zukunft“ werden nur vom Spielinhaber hergestellt.

4.5 Der Inhaber gibt dem Veranstalter innerhalb seines Domains das Recht weiter, das Registrierungsschreiben eines jeden Teilnehmers („Verbannung nach Sybirien“) zu löschen (d.h. der Veranstalter kann das Registrierungsschreiben des Teilnehmers nicht löschen, wenn er auf anderem Domain registriert wurde). Dabei kann der Veranstalter das Registrierungsschreiben eines jeden (darunter auch auf anderem Domain registreierten) Teilnehmer auf die Schwarze Liste schieden und somit diesem Teilnehmer die Möglichkeit nehmen, Autorisierung auf seinem Domain zu vollziehen. Der Veranstalter ist zur Löschung des Registrierungsschreibens des Teilnehmers berechtigt, ohne seine Entscheidung diesem Teilnehmer zu begründen. Teilnehmer, dessen Registrierungsschreiben gelöscht wurde, verfügt über das Recht, einen Protest dem Spielinhaber einzureichen und nach Übereinstimmung auf anderem Domain eingeschrieben werden.

4.6 Bei der Zahlung der Mitgliedsbeiträge für das Spiel per inneres Zahlungssystem (siehe 5.1) stimmt der Veranstalter zu, dass der Inhaber die eingezahlten Gelder nur im Falle der erfolgreichen Spieldurchführung auszahlt.

4.7 Der Inhaber behält für den Veranstalter das Recht, das Spiel als stattgefunden oder nicht stattgefunden anzuerkennen.

4.8 Der Veranstalter ist berechtigt, eine unbegrenzte Zahl der Administrator auf seinem Domain schaffen und sie mit allen zugänglichen Rechten zu versehen.

4.9 Der Inhaber hat das Recht, den Veranstalter von der Spieldurchführung in seiner Stadt/Region abzusetzen, wenn der Veranstalter:

4.9.1 Binnen der letzten 182 (ein hundertzweiundachtzig) Tage kein einziges Spiel auf seinem Domain durchgeführt hat.

4.9.2 Sich beleidigend den Projektteilnehmern, die auf einem x-beliebigen Domain registriert sind, gegenüber verhält.

4.9.3 Leichte Spiele schafft und durchführt, damit die Teilnehmer Punkte erlangen konnten, Drehbücher anderer Domains benutzt.

4.9.4 Die Orden verfälscht und unter den Teilnehemrn verbreitet („Beitrag zur Entwicklung“, „Für Tapferkeit und Kühnheit“, „Für Glauben an Zukunft“).

4.9.5 Lebensgefährliche Stufen schafft und beabsichtigt oder unbeabsichtig diese Gefahr verheimlicht; Stufen schafft, deren Meisterung nur unter Verletzung der geltenden Gesetze möglich ist.

4.9.6 Teilnehmer zur Verletzung der Verkehrsregeln aufhetzt und anspornt.

4.9.7 Gegen die Regeln der Spieldurchführung zum Ziel der Ergebnisfälschung verstößt (unbegründet die Mannschaften disqualifiziert, Bonuspunkte, Strafen u.a. verteilt).

4.9.8 Die Gebühren/Beitragsumme herabsetzt oder bei der Spielbeschreibung falsche Summe einträgt mit dem Ziel die Zahlungen dem Spielinhaber zu meiden.

4.9.9 Sein Konto im Minus (er ist verschuldet) während 60 oder mehr Tage nacheinander liegt.

4.10 Der Inhaber hat das Recht Domains für einige Veranstalter in einer Stadt zu schaffen, wenn anderes in mündlicher oder schriftlicher Form nicht abgemacht wurde.

4.11 Wenn das Konto des Veranstalters im Plus ist, verfügt er über das Recht, sein Domain zu vermieten, in zeitweilige Benutzung zu geben, zu verschenken, zu versetzen, zu vererben und zu verkaufen.

5. Finanzen

5.1 Jeder Projektteilnehmer besitzt zwei innere Kontos: das abzuhebende W-Konto und das nicht abzuhebende N-Konto (weiter das innere Zahlungssystem – „enmoney“).ei innere Kontos: das abzuhebende W-Konto und das nicht abzuhebende N-Konto (weiter das innere Zahlungssystem – „enmoney“).

5.2 Geld, das vom Teilnehmer auf sein Konto als Depisit gelegt werden, werden auf sein N-Konto eingezahlt. Dieses Prozess heißt „Kontoauffüllung“. Das Geldeinzahlen wird automatisch und sofort vollzogen. Um das Konto per Merchant WebMoney aufzufüllen, ist die Nutzung des Browsers Internet Explorer notwendig. Um das Konto mittels E-Gold aufzufüllen, kann man die Browser Internet Explorer, Firefox oder Opers benutzen. Dabei wird die Kommission des Zahlungssystems für Transaktion vom Teilenehmer übernommen.

5.3 Geld, das Teilnehmer im Falle des Sieges seiner Mannschaft bekommt, werden auf sein W-Konto eingezahlt. Ebenso wird dem Teilnehmer das Geld auf W-Konto eingezahlt, der ein Spiel geschaffen hat, das als stattgefunden anerkannt wurde und wenn die Gebühren per enmoney überwiesen wurden.

5.4 Es ist unmöglich, das Geld vom N-Konto abzuheben 8es gegen elektronische Web-Money und E-Gold umzutauschen), es ist für die Gebührenzahlung der bevorstehenden Spiele bestimmt.

5.5 Geld vom W-Konto kann man abheben. Dafür macht der Teilnehmer zur Abhebung einen Antrag , das binnen 48 Stunden bearbeitet wird. Im Falle der Komissionsaufhebung vom Zahlungssystem fällt die Transaktion auf Kosten des Projektinhabers.

5.6 Das System verschafft die Möglichkeit, innere Geldüberweisungen zwischen den Teilnehmern ohne Komission zu machen. Dabei wird bei der Überweisung vom W-Konto aus das Geld dem Empfänger auf W-Konto eingezahlt, und dementsprechend, wenn es vom N-Konto aus überwiesen wurde, so wird es auf das N-Konto des Empfängers angerechnet.

6. Tarifen der Spieldurchführung

6.1 Vom 1. Januar 2008 sind folgende Tarife für Spieldurchführung auf der technischen Plattform „Encounter“ bestimmt:

6.1.1 „Nahkampf“: Manschaftsspiel: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 40 USD; Einzelspiel: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 20 USD.

6.1.2 „Fotojagd“: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 25 USD.

6.1.3 „Nasse Kriege“: 20% der Gebührensumme des Spiels, minimal 15 USD.

6.1.4 „Fotoekstrim“: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 25 USD.

6.1.5 „Cashing“: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 25 USD.

6.1.6 „Brainstorming“: 5% der Gebührensumme des Spiels, minimal 20 USD.

6.2 Minimalzahlung wird vom Teilnehmer erhoben, der das Spiel geschaffen hat. Dabei wird die Minimalzahlung vor der Anonceeintragung über das bevorstehende Spiel erhoben, im Falle wenn das vorbestimmte Prozent der Gebührensumme die Minimalzahlung übersteigt, so werden die zusätzlichen Gelder vom Konto des Teilnehmers, der das Spiel geschaffen hat, nach der Spielbewertung erhoben.

6.2.1 Wenn nach der Spielbewertung der Kontostand des Domainbesitzers im Minus liegt, wird es unmöglich auf diesem Domain Spiele durchzuführen. Der Domainbesitzer ist verpflichtet, die Schulden zu tilgen, um Spiel auf dem Domain veranstalten zu dürfen.

6.2.2 Wenn der Kontostand des Veranstalters (auch eines jeden Projektteilnehmers) in den Minus geht, so werden ab siebtem Tag die Vertragszinsen erhoben. Die Vertagszinsen betragen 1% der Verschuldungssumme, sie werden täglich und automatisch registriert.

6.3 Der Veranstalter verfügt über die Möglichkeit, die Teilnehmerbeiträge/Gebühren in Bargeld oder per enmoney anzunehmen. Dabei im Falle, wenn die Beiträge per enmoney eingezahlt werden, wird nach der Spielbewertung vom Teilnehmer, der das Spiel registriert hat, zusätzlich 1% der Gebührensumme des Spiels erhoben.

6.4 Der Veranstalter bestimmt den Prozentsatz des Preisfonds im Verhältnis zur gesamten Gebührensumme des Spiels selbst (der Preisfond – Gelder, die der Teilnehmer oder die Mannschaft beim Belegen des ersten oder des Preisplatzes bekommt). Der Veranstalter hat das Recht, in jedem neuen Spiel ein neues Prozentverhältnis des Preisfonds zur gesamten Gebührensumme zu bestimmen.

6.5 Nach dem Spielende bestätigt der Veranstalter, dass das Spiel erfolgreich ausgefallen ist. Im Falle, wenn die Beitrage/Teilnahmegebühren per enmoney eingenommen wurden, so bekommt der Teilnehmer, der das Spiel geschaffen hat, vom W-Konto des Besitzers die vom Veranstalter bestimmte Teilsumme der Gesamtgebührensumme des durchgeführten Spiels, und dem Teilnehmer (der Mannschaft) wird auf das innere W-Konto die Summe des Preisfonds überwiesen.

6.6 Wenn das Spiel aus x-beliegen Gründen gescheitert ist, der Sieger ist nicht festzustellen oder der Sieg eines konkreten Teilnehmers von anderen Teilneh,ern bestritten wird – verfügt der Veranstalter über das Recht, das Spiel für nicht stattgefunden zu erklären. Wenn die Teilnahmegebühren per enmoney eingenommen wurden, so werden den Teilnehmern ihre Gelder auf ihre inneren Kontos zurückgezahlt. Wenn die Teilnahmegebühren in Bargeld eingenommen wurden, so entscheidet der Veranstalter selbst, was er damit macht: wird er sie den Teilnehmern vollständig oder teilweise zurückzahlen.

7. Verantwortung des Inhabers den Veranstaltern gegenüber

7.1 Der Inhaber gibt sich maximale Mühe für die Gewährleistung der stabilen Serverfunktionierung, auf denen sich das Programmkomplex Encounter befindet.

7.2 Der Inhaber schützt das Netz, wo sich die Spielserver befinden, auf Apparatniveau vor DdoS-attacken (der Schutz wird mittels des Anschlusses CISCO GUARD XT 5650 Firewall gewährleistet).

7.3 Das Programmkomplex wird im aktuellen Zustand („as is“), der in diesem Augenblick zugänglich ist, zur Verfügung gestellt. Der Inhaber trägt keine Verantwortung dafür, wie das Programmkomplex „Encounter“ vom Veranstalter benutzt wird, der Schaden (einschließlich des versäumten Profits) von der Benutzung des Programmkomplexes „Encounter“ (der Absage der Benutzung)wird nicht ersetzt.

8. Unvorhergesehene Zwischenfälle

8.1 Infolge der unvorhergesehenen Zwischenfälle, solcher wie Naturkatasrophe, Brand, Erdbeben, Kriege, trägt der Inhaber keine Verantvortung für das Funktionieren der Server.

9. Gültigkeitsdauer des Zusammenarbeitsreglements

9.1 Indem der Veranstalter einen Domainnamen registriert und ihn in seinen Besitz bekommt, werden von ihm die vorliegenden Vorschriften angenommen, in denen Rechte und Pflichten der beiden Seiten angegeben sind.

9.2 Die vorliegenden Vorschriften sind bis zur Veröffentlichung der neuen Vorschriftenredaktion auf der Internetadresse http://en-world.org/Agreement.aspx gültig. Der Inhaber verpflichtet sich, von den bevorstehenden Änderungen der vorliegenden Vorschriften 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mittels inneren en-Postversands in Kenntnis zu setzen. Nach dem Inkrafttreten der Änderungen gelten sie für von den Veranstaltern akzeptiert, wenn vor dem Termin ihres Inkrafttretens von dem Veranstalter kein Antrag für Vertragslösung eingereicht wurde.

9.3 Im Falle der Nichtübereinstimmung der von den Veranstalter auf seinem Domain festgelegten Regeln und der vorliegenden Vorschriften haben die Vorschriften den Vorrang.

9.4 Alle strittigen Fragen werden mittels Verhandlungen gelöst. Im Falle, wenn der Kompromiss nicht erzielt werden kann, wird die strittige Frage an Wirtschaftsgericht der Stadt Minsk weitergeleitet. Das verwendete Recht – Recht der Republik Belarus.

 

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28.04.2024 09:59:24
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